Krankenkassen ignorieren präventiven Nutzen von Yoga

Die Vorgaben der Krankenkassen für die ab Januar 2014 eingerichtete Zentrale Prüfstelle Prävention ignoriert den wissenschaftlich erwiesenen präventiven Nutzen von Yoga.

BildDenn für die Anerkennung eines zuschussfähigen Yoga-Angebots durch die Prüfstelle bedarf es trotz mehrjähriger Yoga-Lehrausbildung einer beruflichen Zusatzqualifikation. Zahlreiche Yoga-Angebote bleiben somit ohne Anerkennung.

Seit Beginn des Jahres werden Präventionskurse aus den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung/Entspannung und Suchmittelkonsum über die Zentrale Prüfstelle Prävention im Auftrag kooperierender Krankenkassen nach § 20 Abs. 1 SGB V zertifiziert.

Positiv geprüfte Kurse, wie beispielsweise für Hatha-Yoga, sollen von allen beteiligten Krankenkassen grundsätzlich anerkannt werden und sind für diesen Fall zuschussfähig. Der BDY achtet seit langem unter anderem im Rahmen seiner vierjährigen Yogalehrausbildung mit mindestens 600 Stunden und 800 Unterrichtseinheiten auf fachliche, methodische und didaktische Qualität. Viele auf diese Weise exzellent ausgebildete Yogalehrer und Yogalehrerinnen BDY verfügen zusätzlich über eine langjährige Lehr-Erfahrung und ausgewiesene Expertise in der
Gesundheitsprävention.

Trotzdem müssen die Anbieter eine weitere berufliche Qualifikation nachweisen, ohne die eine Anerkennung als zuschussfähiges Yoga-Präventionsangebot ausgeschlossen ist. Die abstruse Folge ist, dass die Yogalehrer eine weitere Berufsausbildung absolvieren müssten, damit ihr Yoga-Angebot den Vorgaben der Kassen genügt und durch die Prüfstelle anerkannt wird. Der Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland vertritt seit 1967 die Interessen von aktuell über 3.600 Yogalehrenden in Politik und Gesellschaft. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit besteht in der Sicherung und Verbesserung der Qualität von Unterricht und Ausbildung von Yogalehrerinnen und Yogalehrern in Deutschland. Weitere Informationen und Bildmaterial erhalten Sie bei

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