Therapeuten und Patienten: Bürokratie hemmt Behandlung

Masseure und Physiotherapeuten – Berufsgruppen zwischen den Mühlsteinen

Das Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V), das die Regeln für die Gesetzlichen Krankenkassen enthält, hemmt die Vergütungsentwicklung im Bereich der Physiotherapie seit nunmehr zwanzig Jahren, weil es „den Spielraum für die Vergütungsentwicklung auf einen sehr schmalen Korridor verengt, Verhandlungen mit dem Ziel einer wirtschaftlich vertretbaren Preisgestaltung sind so von vornherein nicht möglich“, so Dr. Michael Stehr, Bundesgeschäftsführer des VDB-Physiotherapieverbandes. Dafür wuchert die Bürokratie der Gesetzlichen Krankenkassen umso hemmungsloser. Mittlerweile wenden nicht nur Ärzte, sondern auch Therapeuten etliche Arbeitsstunden pro Woche für den Papierkrieg auf.
Doch nicht allein die zusätzliche nicht vergütete Arbeitszeit belastet die Praxen. Der Wirrwarr der bürokratischen Regeln wird von vielen Gesetzlichen Krankenkassen genutzt, um tatsächlich erbrachte Leistungen nicht bezahlen zu müssen. Nebensächliche Fehler auf der Verordnung führen nicht selten zum Einbehalt der Vergütung, obwohl die wesentlichen Informationen – Diagnose, verordnete Behandlungsart, Behandlungsanzahl sowie Behandlungshäufigkeit pro Woche und Bestätigung des Patienten über den Erhalt der Behandlung – deutlich ablesbar sind. Die meisten Praxen prüfen daher schon vor Behandlungsbeginn alle Verordnungen der Ärzte auf Fehler und legen die Verordnung dann dem Arzt zur Korrektur vor. Nicht alle EDV-Programme, die von Ärzten genutzt werden, liefern durchgängig korrekte Verordnungen, weil die Details der komplexen Regelungen für die ärztliche Verordnung, die auf der sogenannten „Heilmittelrichtlinie“ basieren, in der Software nur schwer abzubilden sind. Alternativ muss der Therapeut von der Behandlung absehen, wenn er sicher weiß, dass diese nicht bezahlt wird, denn keine Praxis kann es sich häufig leisten, dass erbrachte Behandlungen nicht bezahlt werden: die selbständigen Therapeuten müssen ihr eigenes Einkommen bestreiten und die Mitarbeiter bezahlen können.
Insgesamt ist das eine absurde Situation, denn eigentlich ist der Arzt verantwortlich für seine Verordnung und müsste für Fehler haften, nicht der Therapeut.
Manche Patienten – leider viel zu wenige, weil die meisten von der Nichtzahlung an die Therapeuten niemals erfahren – üben sich zu Recht im Fremdschämen und beschweren sich bei ihrer Krankenkasse – sie bezahlen ihren Kassenbeitrag schließlich auch und haben kein Verständnis für die Nichtbezahlung von Behandlungen, denn sie wissen, dass sie die verordnete Behandlung erhalten haben.

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