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Wohn-Riester-Bausparen von Wüstenrot punktet erneut
Laut Stiftung Warentest „ideal fürs Eigenheim“
Keine Haftung für Hausgeldrückstände des Voreigentümers
Käufer einer Eigentumswohnung müssen nicht dafür geradestehen, wenn der
Verkäufer das Hausgeld nicht voll an die Eigentümergemeinschaft bezahlt hat.
Sanierung muss nach anerkannten Regeln der Technik erfolgen
Jeder Wohnungseigentümer kann verlangen, dass gravierende Mängel der gemeinschaftlichen Anlage nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik saniert werden.
Wand und Boden natürlich dämmen
Ein rundum gut gedämmtes Haus spart Heizkosten und damit bares Geld. Immerhin wenden private Haushalte zwischen 70 und 80 Prozent ihres gesamten Energieverbrauchs für die Raumwärme auf.
Fußmatten sind einfache Helfer im Haushalt
Neben effektvollen Haustüren, edlen Briefkästen oder auch gepflegten Wohnungstüren führen Fußmatten eher ein Schattendasein.
Manche Sanierungskosten trägt nur der einzelne Eigentümer
Die Gemeinschaftsordnung für eine Wohnanlage kann regeln, dass einzelne Wohnungseigentümer die von ihnen allein genutzten Teile der Anlage wie etwa Balkone auf eigene Kosten instand halten müssen.