Schlagwort: Wohneigentumanlage
Wohnungseingangstüren sind Gemeinschaftseigentum
Die Türen zu den Wohnungen einer Wohneigentumsanlage gehören grundsätzlich zum Gemeinschaftseigentum.
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Die Türen zu den Wohnungen einer Wohneigentumsanlage gehören grundsätzlich zum Gemeinschaftseigentum.