Schlagwort: Widerruf
Gekündigte LV – Geld zurückfordern!
Eine Lebensversicherung läuft meist 30 Jahre oder länger. Jedoch halten nur die wenigsten Kunden bis zum Ende durch. Rund 50 Prozent aller Versicherungspolicen werden storniert.
Widerrufungen ablehnen?
Lebensversicherung – Anbieter wollen Widerrufe nach Policenmodell schneller prüfen
Ansprüche nun zügig prüfen
Lebensversicherung – Anbieter wollen Widerrufe nach Policenmodell schneller prüfen
Bundesverfassungsgericht stärkt „ewiges“ Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen
Der Streit um das „ewige“ Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen und Rentenversicherungen wurde von einem Versicherungskonzern bis vor das Bundesverfassungsgereicht getragen.
Widerruf von Darlehen: BGH stärkt Verbrauchern erneut den Rücken
Mit dem Urteil vom 12.06.2016 hat der BGH entschieden, dass die Formulierung, die Widerrufsfrist beginne „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ den Verbraucher nicht eindeutig genug belehre.
BGH: Motiv ist für den Widerruf eines Darlehens nicht entscheidend
Der Widerrufsjoker sticht immer noch. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2016. Der BGH stellt klar, dass die Motivation für den Widerruf nicht ausschlaggebend ist.
Widerruf nach dem 21. Juni – Spannende Themen warten
Nach dem 21. Juni 2016 fächern sich die Themen zum Widerruf weiter auf: Vor dem Hintergrund aktueller BGH-Entscheidungen besteht auch weiterhin die gute Chance, Darlehen zu widerrufen.
Die Zeit läuft ab: Darlehen widerrufen und Geld zurück bekommen
Der Widerruf eines zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobiliendarlehens ist immer noch möglich. Allerdings tickt die Uhr: Das Widerrufsrecht für diese Altverträge erlischt am 21. Juni 2016.
Frank Mingers: Versicherungs Gesellschaften ignorieren BGH-Urteil
Eine Reihe von Lebensversicherern verweigert ihren Kunden die Rückabwicklung von bestehenden oder bereits gekündigten Lebensversicherungen.
Sparfreunde Deutschland: Versicherungs Gesellschaften ignorieren BGH-Urteil
Eine Reihe von Lebensversicherern verweigert ihren Kunden die Rückabwicklung von bestehenden oder bereits gekündigten Lebensversicherungen.