Schlagwort: Verkehrsrecht
Verkehrsunfall – Sollte man einen Rechtsanwalt einschalten?
Schnell ist es passiert und man ist in einen Verkehrsunfall verwickelt. Macht es jedoch Sinn bei jedem Unfall einen Rechtsanwalt einzuschalten? Die Antwort ist eindeutig: Ja!
Blitzermarathon 2016: Abschreckungs-Effekt weiterhin zweifelhaft
Trotz Blitzermarathon: Anmeldezahlen bei Geblitzt.de steigen konstant
Verkehrsrecht: Erwischt mit unter 1,6 Promille – in Bayern und NRW zukünftig ein Fall für die MPU
Die neue Entscheidung des VGH München ist eine Trendwende weg von einer uneinheitlichen hin zur verschärften Rechtsprechung bei Trunkenheitsfahrten mit weniger als 1,6 Promille.
Verkehrsrecht: Über Messgeräte und die Anfechtbarkeit von Messergebnissen bei Geschwindigkeitsverstößen
Verkehrsrecht-Fachanwalt Udo Reissner über Fehlerquellen und Einspruch-Chancen gegen die Messergebnisse der häufigsten Geschwindigkeits-Messgeräte und Messverfahren der Polizei.
Blitzmarathon 2015: Was man im Verkehrsrecht gegen Radarmessfehler und Strafen tun kann
Wird man geblitzt, lohnt es sich, die Radarmessergebnisse zu hinterfragen und sich zu informieren, wie Strafen abzumildern wären. Wo Chancen bestehen, verrät ein Fachanwalt Verkehrsrecht.
Airbag für Kfz-Sachverständige
Innovative Lösungen einer Kölner Verrechnungsstelle helfen neuerdings Kfz-Sachverständigen, das eigene Honorar gegen willkürliche Kürzungen seitens der Versicherungswirtschaft nachhaltig zu schützen.
Beifahrer haften für den alkoholisierten Fahrer?
Kanzlei Mingers & Kreuzer
Haftpflichtversierungen kürzen häufig Positionen nach Verkehrsunfällen
Kommt es bei einem Verkehrsunfall nur zu einem Blechschaden kann man sich zunächst freuen, dass nichts Schlimmeres passiert ist- trotzdem gibt es später oft noch Streit über die Regulierung
Neuer Bußgeldkatalog – die Punktereform
Was die neue Punkteregelung der Verkehrssünderkartei mit sich bringt.
Anwalt Verkehrsrecht Strafrecht Frankfurt am Main: Das neue Punktesystem ab Mai 2014
Ab 01.05.2014 wird das Verkehrszentralregister völlig neu geregelt. Es heißt dann neu ,,Fahreignungsregister (FaER)“.