Schlagwort: Verdachtskündigung
Azubi und Kündigung
Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis eines Azubi durch den Arbeitgeber nur fristlos gekündigt werden. Kündigungsgsrund kann z.B. der Verdacht einer Straftat sein.
Verdachtskündigung: Anforderungen erhöht
Eine Verdachtskündigung ist nur möglich, wenn die Tat im Fall des Beweises eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde – Urteil des BAG vom 21.11.2013, 2 AZR 791/11