Schlagwort: See- und Handelsgericht
Das Transportunternehmen war verantwortlich und ersatzpflichtig, wurde aber trotzdem freigesprochen.
Der Rechtsstreit betrifft insbesondere die Frage, ob die Schäden während des Transports von Dänemark in die Schweiz entstanden sind sowie die Verantwortung/Haftung und Entschädigung.
Die Klausel in der Auftragsbestätigung führte dazu, dass der Gerichtsstand in Dänemark ist.
Die Auftragsbestätigung mit der folgenden Klausel „in case of dispute it will be settled at danish court“ hat zur Folge, dass der Gerichtsstand in Dänemark ist.
Das See- und Handelsgericht in Kopenhagen entschied Zugunsten des kleinen deutschen Betriebs
Eine Klausel in dem Vertrag „Termination by any breach“ sollte so verstanden werden, dass die Parteien berechtigt waren, den Vertrag bei jedem Mangel zu kündigen.