Schlagwort: Rechtstipp
Keine Haftung für Hausgeldrückstände des Voreigentümers
Käufer einer Eigentumswohnung müssen nicht dafür geradestehen, wenn der
Verkäufer das Hausgeld nicht voll an die Eigentümergemeinschaft bezahlt hat.
Bei Überschreitung des Kostenrahmens kein Architektenhonorar
Überschreitet ein Architekt den vom Bauherrn vorgegebenen Kostenrahmen und ist die Planung deshalb unbrauchbar, kann der Anspruch auf Honorar entfallen.