Schlagwort: Musterwiderrufsbelehrung
Abmahngefahren durch Verwendung der neuen Musterwiderrufsbelehrung
Ab dem 13.06.2014 gibt es für den Versandhandel eine neue Musterwiderrufsbelehrung. Das neue Muster ist jedoch juristisch falsch und in der Praxis nicht verwendbar. Neue Abmahnwellen drohen.