Schlagwort: Leiharbeitnehmer
Weil es doch immer nur um Menschen gehen kann, dort wo Arbeit Wertschöpfung bringen soll.
PPE Personaldienstleistungen GmbH & Co KG gründet seinen über 30-jährigen Erfolg auf echte Mensch-zu-Mensch-Beratung. Ein Unternehmen, das über den Tellerrand der Zeitarbeit weit hinausschaut.
Plädoyer für Zeitarbeit als Zukunftsmodell
PPE Personaldienstleistungen GmbH & Co KG in München nimmt 30-jähriges Firmenjubiläum zum Anlass für eine Imageaufwertung der Zeitarbeit.
Gesetzesentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 2015
Zum Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes 2015
Ja`na Clever stellt kostengünstige Verwaltungsmöglichkeiten für Mitarbeiter aus der Zeitarbeitsbranche bereit!
Nutzer von https://www.janaclever.de profitieren ab sofort von neuen Verwaltungsmöglichkeiten, um Ihre Personalaktivitäten sowie Ihre Vertriebsstrukturen kostengünstig zu organisieren.
Zur Sozialauswahl bei der Kündigung eines Leiharbeitnehmers
Was passiert, wenn der Entleiher einen Leiharbeitnehmer ,,abbestellt“, dem Verleiher also mitteilt, dass er diesen nicht mehr benötigt? – Zusammenfassung der Rechtsprechung
Vorbeschäftigung als Leiharbeitnehmer bewirkt keine Verkürzung der Probezeit
Wer zuvor als Leiharbeitnehmer eingesetzt war und vom Entleiher fest angestellt wird, kann in der dann folgenden Probezeit ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes entlassen werden.
Jana Clever Zeitarbeit online bringt neuen Schwung in Zeitarbeitsbranche
Verbessertes Vermittlungsverfahren von Zeitarbeitskräften. https://www.janaclever.de/ macht`s möglich!
Zeitarbeitsbranche begrüßt modernes Vertriebs- und Arbeitsmittel. Bundesweit!
Der neue Onlinedienstleister janaclever.de stellt die Leiharbeitnehmer in den Mittelpunkt, auch wenn sie sich selbst nicht registrieren!
Wann ist der Betrieb so groß, dass das Kündigungschutzgesetz Anwendung findet?
Das Kündigungsschutzgesetz greift nur dann, wenn in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Über Rechtsprechung zu Zweifelsfällen berichtet Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler.