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Hoffnung für Leiharbeiter auf Dauerarbeitsplätzen – Kanzlei Blaufelder – Ludwigsburg
Leiharbeitnehmer dürfen im Entleihbetrieb nur vorübergehend eingesetzt werden, wie am Mittwoch, 09.01.2013, die 15. Kammer des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg entschied.