Schlagwort: Insolvenzverfahren
Insolvenzgericht muss Aufenthaltsort des Schuldners in der Wohlverhaltensphase nicht ermitteln
Im Insolvenzverfahren und auch danach in der sog. Wohlverhaltensphase müssen Schuldner selbst dafür sorgen, dass sie erreicht werden können. Anderenfalls droht die Versagung der Restschuldbefreiung.
Vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Restschuldbefreiungsverfahrens durch Vergleich
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler berichtet über die Möglichkeiten, ein Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren vorzeitig durch Vergleich zu beenden.