Schlagwort: Hausgeldrückstände
Keine Haftung für Hausgeldrückstände des Voreigentümers
Käufer einer Eigentumswohnung müssen nicht dafür geradestehen, wenn der
Verkäufer das Hausgeld nicht voll an die Eigentümergemeinschaft bezahlt hat.
Aktuelle Informationen
Käufer einer Eigentumswohnung müssen nicht dafür geradestehen, wenn der
Verkäufer das Hausgeld nicht voll an die Eigentümergemeinschaft bezahlt hat.