Schlagwort: Betriebsrat
Bundesweite Arbeitsrecht-Schulungen für den Betriebsrat und den Gesamtbetriebsrat
Deutschlandweite praxisnahe Inhouse-Seminare führt die Praktiker-Seminare GbR durch; für den Betriebsrat, den Gesamtbetriebsrat, den Wirtschaftsausschuß, die SBV und die JAV.
Deutschlandweite Arbeitsrecht- Seminare für Personalräte, Betriebsräte, SBV und JAV
Inhouse- Schulungen zu den Grundlagen des allg. Arbeitsrechts, und auch zu vielen arbeitsrechtlichen Spezialthemen, für den Betriebsrat und den Personalrat, führt die Praktiker-Seminare GbR durch.
Das Initiativrecht des Personalrats und des Betriebsrats – Seminare und Schulungen
Bundesweite Inhouse-Schulungen zum Initiativrecht führt die Praktiker-Seminare GbR durch. Für Personalratsmitglieder und Betriebsratsmitglieder. Unser Dozent kommt in Ihre Dienststelle bzw. Betrieb.
Der Betriebsübergang / Bundesweite Inhouse-Seminare
Für den Betriebsrat. Die Praktiker-Seminare GbR führt Inhouse-Seminare zum Thema Betriebsübergang durch.
Kündigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Kündigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit unterliegt höheren Anforderungen als die eines anderen Arbeitnehmers – Urteil des LAG Niedersachsen vom 29.10.2015, 1 Ca 547/13
Inhouse- Seminare für den Jobcenter-Personalrat
Die Seminare dauern 3 oder 4 Tage und orientieren sich inhaltlich an unsere BPersVG-Seminare Zusätzlich gehen wir dabei auch auf das SGB II ein und auf die besondere Situation des Jobcenters.
Betriebsübergang und Betriebsänderung – Seminare für den Betriebsrat und den Wirtschaftsausschuß (Inhaus)
Die Praktiker-Seminare GbR führt Inhouse-Schulungen durch: Rund um die Themen Betriebsübergang, Betriebsänderung, Sozialplan, Nachteilsausgleich. Je nach Wunsch drei, vier oder fünf Tage.
Schulungen für den Betriebsrat – bundesweite Seminare im Betrieb
Fortbildung für Mitglieder von Betriebsräten, Ersatzmitgliedern, JAV und SBV
Vielen Dank für mehr als 10.000 Aufrufe des YouTube-Channels der Kanzlei Blaufelder in Dornhan – Arbeitsrecht
Seit September 2014 ist die Kanzlei Blaufelder mit einem eigenen Kanal bei YouTube vertreten.
Arbeitgeber droht: „Aufhebungsvertrag, sonst Kündigung samt Strafanzeige!“ – Kanzlei Blaufelder / Dornhan
Stellt ein Arbeitgeber einen Beschäftigten vor die Wahl „fristlose Kündigung oder Unterzeichnen eines Aufhebungsvertrages“, muss dies nicht rechtswidrig sein.