Schlagwort: Ausbildungsverhältnis
Azubi und Kündigung
Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis eines Azubi durch den Arbeitgeber nur fristlos gekündigt werden. Kündigungsgsrund kann z.B. der Verdacht einer Straftat sein.
Aktuelle Informationen
Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis eines Azubi durch den Arbeitgeber nur fristlos gekündigt werden. Kündigungsgsrund kann z.B. der Verdacht einer Straftat sein.