Schlagwort: Aufrechnung
Keine Verwertung der Mietsicherheit im laufenden Mietverhältnis
Eine Mietsicherheit darf im laufenden Mietverhältnis nicht verwertet werden – Urteil des BGH vom 07.05.2014, VIII ZR 234/13
Zweifelhafte Forderungen verkaufen und 60-70% für Außenstände erhalten
Indem Gläubiger online Ihre zweifelhaften Forderungen verkaufen, an jemanden, der gerade die Ware des Schuldners gebrauchen kann, können Forderungen ohne Kostenrisiko noch zu ca. 70% realisiert werden
Forderungsausfälle vermeiden durch Einkaufsbummel beim Schuldner: Neue Wege des Forderungsmanagements
– Hilfe für Gläubiger UND Schuldner
– Wenn Mahnungen/Inkasso ohne Erfolg
– Kein Anwalt und Gericht nötig
– ca. 60 – 70% für Altforderungen
Lösung: Verkauf und Aufrechnung, § 387 BGB