Schlagwort: Arsch
„Leck mich am Arsch“ im schwäbischen Sprachgebrauch keine Beleidigung – Kanzlei Blaufelder, Ludwigsburg
Der Ausspruch „Leck mich am Arsch“ stellt im schwäbischen Sprachgebrauch keine strafbare Beleidigung (§ 185 StGB) dar.
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Der Ausspruch „Leck mich am Arsch“ stellt im schwäbischen Sprachgebrauch keine strafbare Beleidigung (§ 185 StGB) dar.