Schlagwort: Arrco
Beitragsforderungen der Krankenkassen für ARRCO- und AGIRC-Renten aus Frankreich waren unrechtmäßig
Beiträge zurück bis 2011 müssen gesetzliche Kassen deswegen Ihren Mitgliedern erstatten, weil französische Zusatzrentensysteme endlich als gesetzliche Rentensysteme beurteilt werden.
Weniger Beitrag an deutsche Krankenkassen für ARRCO- und AGIRC-Rentner
Wer in Frankreich gearbeitet hat und von ARRCO oder AGIRC eine zweite französische Rente erhält, braucht hierfür nur 8,2 Prozent als Beitrag an seine deutsche gesetzliche Krankenkasse abzuführen.