Im Falle eines Verkehrsunfalles ist es häufig ratsam einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen

Nach einem Verkehrsunfall sind neben der Frage der Haftung auch die Frage nach der Höhe des zu ersetzenden Schadens abzuklären.

BildNach einem Unfall sollte man zunächst froh sein, wenn zumindest keine Menschen ernsthaft zu Schaden gekommen sind. Aber, nachdem sich der erste Schrecken gelegt hat, stellen sich auch meist schon die ersten Fragen. Wer war Schuld, was muss ich bzw. meine Haftpflichtversicherung ersetzen, beziehungsweise was kann ich verlangen. Dabei wird schnell klar, dass selbst wenn die Verursachungsfrage eindeutig geklärt ist, weitere, für den Laien oft nicht zu beantwortende Fragen im Raum stehen. Zur Klärung dieser Fragen empfielt sich die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht. Denn es versteht sich von selbst, dass es ansonsten nicht unwahrscheinlich ist, dass gegebenenfalls Ansprüche übersehen werden könnten. Wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt worden sind, dann übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel die Kosten Ihres Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht haben, können Sie auch diese um Übernahme der Kosten ersuchen, soweit die Gegenseite dies nicht tut. Es ist also in vielen Fällen ratsam, sich einen rechtlichen Beistand zu suchen, gerade, wenn es sich um größere Schäden handelt. Geeignete Rechtsanwälte finden Sie in entsprechenden Branchenverzeichnissen oder wenden Sie sich direkt an die Anwaltskammer, die Ihnen auch entsprechende Anwälte nennen wird.

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Anwaltskanzlei Dr. Unger
Herr Andreas Unger
Haagstr. 10
47441 Moers
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fon ..: 02841/3911929
web ..: http://www.verkehrsrechtsanwalt-moers.de
email : kanzlei@ra-drunger.de

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