Erst der unverschuldete Verkehrsunfall, dann der Ärger mit der Schadenregulierung

Als wäre ein Unfall nicht schon ärgerlich genug. Freut man sich zunächst, dass es „nur“ ein Sachschaden war, so beginnt der Ärger meist mit der Schadensregulierung bei der gegnerischen Versicherung.

BildWer schon einmal unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden ist, der kennt ihn vielleicht schon, den Ärger bei der Durchsetzung des Schadens bei der gegnerischen Versicherung.
Es scheint teilweise schon zur Methode zu gehören, dass die Haftpflichtversicherer die Forderungen nicht vollständig anerkennen und Kürzungen vornehmen. Als Laie ist man dann mit seinem „Latein“ recht schnell am Ende. Allerdings muss die Versicherung in aller Regel auch die Rechtsanwaltsgebühren des bzw. der Geschädigten übernehmen, da auch diese in der Regel einen Schaden darstellen. Daher macht es häufig Sinn, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit der Durchsetzung des Schadens zu beauftragen, der einem unverschuldet widerfahren ist. Denn der Anwalt für Verkehrsrecht kann für Sie die berechtigten Forderungen bei der Versicherung meist durchsetzen. Sollte die Versicherung dennoch nicht zahlen, kann der Rechtsanwalt Ihre Berechtigten Forderungen vor Gericht geltend machen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht besitzen, dann sollte eine Deckungszusage bei dieser eingeholt werden. Andernfalls sollten die möglichen Kosten zuvor ausführlich mit dem Rechtsanwalt bzw. der Rechtsanwältin besprochen werden, um auch Kostenrisiken, wie zum Beispiel Kosten für einen etwaig erforderlichen Sachverständigen, berücksichtigen zu können.

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