Einrichtung eines zentralen Vergiftungsregisters geplant

Einrichtung eines zentralen Vergiftungsregisters geplant

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Kabinettssitzung den Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes beschlossen, der nun im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens an Bundestag und Bundesrat zur Beratung weitergeleitet wird. Kernstück des Gesetzes ist die Einrichtung eines zentralen Vergiftungsregisters beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Erstmals sollen alle in Deutschland gemeldeten Vergiftungsfälle zentral erfasst werden. Damit soll ein Überblick über das tatsächliche Auftreten von Vergiftungen geschaffen und bestehende Informationslücken geschlossen werden. Die Giftinformationszentren der Länder (GIZ) sammeln bereits Daten über Anfragen zu Vergiftungsfällen, die im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit eingehen. Eine zentrale Erfassung und Auswertung dieser Daten gibt es jedoch noch nicht.

Grundsätzlich müssen im Register alle Vergiftungen durch Stoffe erfasst werden, also nicht nur Chemikalien, sondern auch Vergiftungen natürlichen Ursprungs (z.B. Pflanzen und Pilze). Ausgenommen sind alkoholische Getränke und Betäubungsmittel, deren Wirkung bekannt ist, sowie Drogen, für die es ein eigenes Überwachungssystem gibt. Genaue Kenntnisse über Vergiftungsfälle sind eine wesentliche Grundlage für die Verbesserung der Risikobewertung in vielen verschiedenen Produktbereichen. So müssen beispielsweise chemische Stoffe und Gemische, die der EU-Chemikalienverordnung „REACH“ unterliegen, Biozide, Pflanzenschutzmittel, Kosmetika oder Wasch- und Reinigungsmittel registriert werden. Die systematische Registrierung dient auch der Verbesserung der Wissensbasis für die Giftberatung und den Gesetzesvollzug der Bundesländer.

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