Der BVFI unterstützt die „Makler-Solidargemeinschaft“ gegen das Bestellerprinzip

Das Bestellerprinzip steht trotz aller Interventionen kurz vor der Einführung.

BildNichts wurde unversucht zu lassen. Bereits kurz nach der Bildung der großen Koalition im Jahr 2013 hatte der BVFI mehreren Politkern eine ausführliche Ausarbeitung zukommen lassen und vor den folgenschweren Nachteilen des Bestellerprinzips gewarnt. Am 12.11.2014 wurden nochmals alle Abgeordnete der Union persönlich angeschrieben, am 01.03.2015 Frau Dr. Angela Merkel als Bundeskanzlerin und Parteivorsitzende der CDU, Herr Horst Seehofer als Vorsitzender der CSU und Herr Volker Kauder in seiner Eigenschaft als Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU.

Und dennoch: In einer wahren „Nacht- und Nebelaktion“ haben die Koalitionsspitzen die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip beschlossen.

Quasi als „Ultima Ratio“ und letzte Warnung an die Politiker wurde von der Immobilienmaklerin Bettina Schönhoff aus Seevetal eine bereits viel beachtete und vom BVFI unterstützte Aktion ins Leben gerufen: die „Makler-Solidargemeinschaft“! Um das verfassungsrechtlich umstrittene „Bestellerprinzip“ zu verhindern, wurde die renommierte, international erfahrene Anwaltskanzlei Rödl & Partner hinzugezogen. Außer der Erwägung einer Verfassungsbeschwerde soll auch die Prüfung eines einstweiligen Rechtschutzes erfolgen. Die Internationalität ist deshalb wichtig, weil auch geprüft werden soll, ob das Bestellerprinzip nicht auch gegen EU-Recht verstößt.

Das Vorhaben kann sehr kostenintensiv werden, denn die Verfahrenskosten können durchaus 100.000 EUR betragen. Das überfordert natürlich jeden Verband und jeden Makler. Deshalb wurden soeben bundesweit alle BVFI-Mitglieder und viele Makler gebeten, nach freier Selbsteinschätzung prüfen, ob sie sich an der Initiative beteiligen und welchen finanziellen Beitrag sie zum Gelingen beitragen wollen. Solidarbeiträge zur Prozesskostenfinanzierung sind ab einem individuellen Betrag von 100 EUR möglich. Hierzu wurde dieses Sonderkonto eingerichtet:

Rödl, Stoll, Schulte Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbH
Bank: HVB-Unicredit
Kto. Nr.: 16228098
IBAN: DE50 2003 0000 0016 2280 98
BIC: HYVEDEMM300

Zur Koordination der Vorgänge, der Kontrolle der Zahlungsein- und ausgänge sowie der Berichterstattung wurde ein „Steuerungskomitee“, an dem auch der BVFI- Vorstand Helge Ziegler (Frankfurt) beteiligt ist.

Die Initiative sieht vor, dass binnen weniger Tage mit den juristischen Aktivitäten begonnen wird. Um aber nicht ins Obligo zu geraten, können die ersten Schritte erst dann eingeleitet werden, wenn mindestens 17.850 EUR auf dem Konto eingegangen sein.

Weitere Einzelheiten und das Schreiben der Anwälte können der Webseite des BVFI http://www.praxisverband.de/Maklerprovision-Bestellerprinzip-Kopie.htm und der eigens von Frau Schönhoff eingerichteten Seite http://www.schoenhoffimmobilien.de/96/bestellerprinzip entnommen werden.

Über:

BVFI – Bundesverband für die Immobilienwirtschaft
Herr Helge Norbert Ziegler
Hanauer Landstr. 204
60314 Frankfurt
Deutschland

fon ..: 069 – 24 74 84 80
fax ..: 069 – 24 74 84 899
web ..: http://www.bvfi.de
email : ziegler@bvfi.de

Der BVFI bietet Dienstleistungen für alle Teilnehmern der Immobilienwirtschaft. Sogar mit der (beitragsfreien) Akkreditierten Vereinsmitgliedschaft können schon Grundleistungen abgerufen werden. Und für einen niedrigen Beitrag haben alle Basis-Mitglieder uneingeschränkten Zugang zu den vielfältigen Verbandsleistungen. Der BVFI ist nicht nur für die gewerblich Tätigen eine Anlaufstelle, sondern auch für alle Privatpersonen, die über die im ersten Jahr beitragsfreie Mitgliedschaft im Owners Club die hilfreichen Leistungen des Bundesverbandes abrufen können. Der BVFI ist als Interessenvertretung beim Deutschen Bundestag registriert und vertritt damit auch auf der politischen Ebene die Anliegen der Immobilienwirtschaft. Zudem setzt sich der BVFI aktiv für die Qualifizierung von Immobilienmakler ein und bietet die Ausbildungen zum „Fachmakler der Immobilienwirtschaft BVFI“ und „Geprüfter Immobilienbewerter für Wohnimmobilien BVFI“ an. Die Ausbildungen sind professionell, kostengünstig, modern und flexibel sowie infolge ihrer Konzeption einzigartig. Schon kurz nach seiner Gründung hat sich der BVFI als namhafter Bundesverband für die Immobilienwirtschaft etabliert. Seine Dienstleitungen werden von den über 11.000 Mitgliedern gerne in Anspruch genommen, so dass sein Siegel für Qualität bürgt. Er ist mit seinen über 100 Regional-Repräsentanten und Geschäftsstellenleitern flächendeckend in ganz Deutschland vertreten; zahlreiche Verbandsjuristen unterstützen die Mitglieder bei der Bewältigung rechtlicher Themen. Und zur Erbringung von Leistungen, die der BVFI selbst nicht bietet, geht er ausgesuchte Kooperationen zum Vorteil seiner Mitglieder ein.

Pressekontakt:

BVFI – Bundesverband für die Immobilienwirtschaft
Herr Helge Norbert Ziegler
Hanauer Landstr. 204
60314 Frankfurt

fon ..: 069 – 24 74 84 80
web ..: http://www.bvfi.de
email : ziegler@bvfi.de

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