BMU Förderung, LED Beleuchtung für die öffentliche Hand!

CONPOWER hilft Ihnen bei der schnellen Beantragung bis zum 31.03.2015

BildIhre Institution gehört zur öffentlichen Hand, dann können Sie Zuschüsse in Höhe von 30 % für die energieeffiziente Sanierung Ihrer Beleuchtungsanlage erhalten. Bis zum 31.03.2015 muss dazu Ihr Antrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (kurz BMU) eingegangen sein. Holen Sie sich jetzt einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss in Höhe von 30 % Ihrer Ausgaben für die energetische Sanierung der Beleuchtung.

Beispiele für mögliche Sanierungsobjekte können unter anderem Verwaltung, Schulgebäude, Sportstätten, kommunale Hallen und Liegenschaften sein. Auch Betriebe und Einrichtungen die sich zu 100 % in kommunaler Trägerschaft befinden, können die BMU-Förderung beantragen.
Förderbar ist der Einbau von LED Beleuchtung und Steuerungs- und Regeltechnik. Die Demontage der Altanlage und die Installation von Steuerungs- und Beleuchtungstechnik durch qualifiziertes Personal ist ebenfalls ein förderfähiger Bestandteil. Grundvoraussetzung für den Bezug der BMU-Förderung ist die Einhaltung der Verordnung 245/2009 „Beleuchtung im tertiären Sektor“ und aller Vorgaben des BMU.

CONPOWER unterstützt und berät Sie gerne kostenfrei bei der Beantragung und Erstellung Ihres Förderantrags. Dazu erstellen wir gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Beleuchtungskonzept für Ihre Liegenschaft. Der wesentlichste Vorteil ist: CONPOWER bietet Ihnen alle förderbaren Leistungen aus einer Hand an. Unsere Konzepte beinhalten Demontage und Entsorgung der Altanlage, Lichtberechnung und neue Leuchten, Beleuchtungssteuerung und Installation aller Komponenten.

Rufen Sie uns noch heute an oder informieren Sie sich auf unserer Website und erhalten Sie erste Informationen zu Ihrer möglichen Energieeinsparung.

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CONPOWER Betrieb GmbH & Co. KG
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