Dienstrad kann auch Steuern sparen!

Dienstrad kann auch Steuern sparen!

Das Fahrrad ist das neue Statussymbol: Eltern transportieren Kinder und Einkäufe in speziellen Lastenrädern, Rennradfahrer überwinden den täglichen Stau im Berufsverkehr und Wochenendradler legen selbst weite Strecken auf energiegeladenen Pedelecs mit Leichtigkeit zurück. Hochwertige Fahrräder haben ihren Preis. Günstiger ist es für Arbeitnehmer, die sich kein eigenes Fahrrad kaufen, sondern es von ihrem Chef gestellt bekommen. Besonders beliebt sind geleaste Modelle. Verzichten Arbeitnehmer auf einen Teil ihres Gehalts, sparen sie Steuern und Sozialabgaben.

Das Ziel der nächsten Gehaltsverhandlung: ein Firmenfahrrad. Der Chef kann es seinen Mitarbeitern anstelle einer Gehaltserhöhung schenken. Oder die Mitarbeiter verzichten freiwillig auf einen Teil ihres bisherigen Gehalts und bitten den Chef, das Fahrrad mit dem eingesparten Geld zu finanzieren.

In beiden Fällen sind die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern niedriger. In der Regel kauft das Unternehmen das Fahrrad nicht selbst, sondern leiht es für 36 Monate von einem Leasinganbieter. Die Leasinggesellschaft hilft in der Regel bei der Auswahl oder Vermittlung eines Händlers, versichert das Fahrrad gegen Diebstahl (Fahrradversicherungstest) und kümmert sich um die Wartung. Ein gutes Fahrradschloss ist natürlich auch dabei.

Wenn der Chef ein Fahrrad oder E-Bike, das nicht als Kraftfahrzeug gilt, zusätzlich zum normalen Gehalt schenkt, können die Mitarbeiter es bis Ende 2030 steuerfrei nutzen. Auch das Aufladen des Fahrrads am Arbeitsplatz ist steuerfrei.

Obwohl die Überlassung eines E-Bikes durch Entgeltumwandlung steuerpflichtig ist, beträgt der geldwerte Vorteil ab Anfang 2020 nur noch 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises (gleichlautende Erlasse der Obersten Finanzbehörde vom 9. Januar 2020, Provision). Darüber hinaus kann der Arbeitgeber wählen, ob er den Arbeitslohn des Arbeitnehmers mit dem individuellen Steuersatz oder pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag besteuert.

Zwei Varianten

Gehaltsumwandlung: In der Regel stellt der Arbeitgeber das (Elektro-)Fahrrad nur im Rahmen der Gehaltsumwandlung zur Verfügung und schenkt es nicht zusätzlich zum Gehalt, so dass der Sachbezug steuerpflichtig ist – allerdings gibt es derzeit eine Steuerermäßigung.

Leasing von Firmenfahrrädern: Bei dieser beliebten Variante mietet der Arbeitgeber das Fahrrad bei einer Leasinggesellschaft und überlässt es dem Arbeitnehmer.

Ermittlung des geldwerten Vorteils

Verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts für ein Firmenfahrrad, wird der geldwerte Vorteil nur auf der Grundlage von 0,25 % des Bruttolistenpreises berechnet. Wer sich noch aktiv an den Leasinggebühren und sonstigen Kosten des Fahrrads beteiligt, mindert damit seinen steuerpflichtigen Vorteil.

Kauf des Firmenfahrrads nach Ablauf des Leasingvertrags

Wenn der Leasingvertrag ausläuft, kann der Arbeitgeber ihn verlängern und seinem Arbeitnehmer helfen, ein neues Fahrrad zu bekommen. Es kommt jedoch vor, dass Arbeitnehmer ihr Firmenfahrrad am Ende der Leasingdauer übernehmen wollen. Die Leasingunternehmen verlangen in der Regel 20 % des ursprünglichen Neupreises nach drei Jahren der Nutzung.
Die Arbeitnehmer müssen den Preisvorteil versteuern.

Das Finanzamt hingegen setzt den Restwert in der Regel mit 40 % des Neupreises an. Der Arbeitnehmer erhält also durch das vorteilhafte Angebot des Leasinggebers einen Preisvorteil, den er entweder mit seinem eigenen Steuersatz oder pauschal mit 25 % über das Unternehmen versteuern muss. Dies kann den Kauf unattraktiv machen. Um den Kauf attraktiver zu machen, übernehmen manche Vermieter die Steuer auf den Vorteilspreis für den Käufer.

Falle Kaufoption

Enthält der Leasingvertrag bereits eine Kaufoption für den Arbeitnehmer, kann das Finanzamt ihn als wirtschaftlichen Leasingnehmer ansehen. Die Folge ist, dass der Arbeitnehmer kein Firmenfahrrad hat und Steuern und Sozialabgaben nachzahlen muss. Arbeitnehmer sollten daher erst am Ende der Laufzeit ihr Kaufinteresse bekunden oder auf ein Angebot des Leasinggebers warten.

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