Jahr: 2013
Edelsteine sind seit jeher auch – Wirksteine
Die geheimnisvollen Kräfte von Edelsteinen und Mineralien werden jetzt wiederentdeckt
Rosenduft des Lebens – neuer Lyrikband zeigt eine Symbiose zwischen Lebensalltag und der Schönheit des Lebens
Anna Roth führt Leser in „Rosenduft des Lebens“ in eine Welt des Glücks und der Lebensbewätigung.
Nach dem Atomunfall – neues Sachbuch informiert über effektiven Strahlenschutz und Radioaktivität
Vladimir Babenko befasst sich in seinem Sachbuch „Nach dem Atomunfall“ mit der jüngeren Geschichte der zahlreichen Atomunfälle und liefert die Grundkenntnisse zum Thema Radioaktivität.
Musterhauspark St. Alban in Rheinland-Pfalz
Der Musterhauspark im Rheinland-Pfälzischen St. Alban verfügt über insgesamt 9 Musterhäuser, davon sind 6 sogar probewohnbar.
MHMK Köln: Sportgeschichte aus erster Hand
Radsport-Kommentatoren-Legende Herbert Watterott besuchte die Sportjournalistik-Studierenden des 5. Semesters.
Wandlungen – neuer Roman über eine Lebensgeschichte im Wandel zeigt den positiven Weg ins Alter
Gerhard Jakubowski zeigt in seinem Buch „Wandlungen“ eine Lebensgeschichte auf, die von Wandel geprägt ist.
Die Stimme aus dem Off
ARD-Kommentator Tom Bartels berichtete in der Media-Lecture mit dem Kölner Journalistik-Studiengangleiter Professor Dr. Matthias Degen von seinem Werdegang und seinen Erlebnissen aus der Sportwelt.
Lloyd Fonds LF 63 MS Virginia: Offenbar droht die Insolvenz – Kapitalmarktrecht
Der Lloyd Fonds LF 63 MS Virginia steht offenbar vor der Insolvenz. Laut ,,fondstelegramm“ wurde das Vermögen des Gesellschaft unter die vorläufige Zwangsverwaltung gestellt (Az: 526 IN 17/13).
Notarielle Beurkundung der Begebung der Anfechtung eines Erbvertrages nicht erforderlich – Erbrecht
Die Anweisung eines Erblassers an den Notar, die Anfechtung eines Erbvertrages dem Nachlassgericht zu übermitteln, soll keine gesonderte notarielle Beurkundung erfordern.
Durch vertragliche Verfallklausel keine Vorsatzhaftung ausgeschlossen – Arbeitsrecht
Laut dem Bundesarbeitsgericht gilt eine arbeitsvertragliche Verfallklausel nicht unbedingt auch für die bereits gesetzlich geregelten Fälle.