Strafanzeige i.S. Piccor AG in Bearbeitung

Beteiligte gehen offenbar selbst von Straftaten aus

BildAngeblich haben Personen, die zu den mutmaßlichen Initiatoren der Piccor AG gerechnet werden können, eine „Verdachtsanzeige“ bei der Staatsanwaltschaft Berlin im Dezember 2017 eingereicht. Der Wahrheitsgehalt dieser nicht belegten Tatsache konnte seitens des Verfassers dieses Artikels noch nicht geprfüft werden. LSS Rechtsanwälte vertreten zahlreiche Geschädigte und gehen derzeit von einem Kapitalanlagebetrug mit einem Millionenschaden aus. Für Mandanten wird derzeit eine Strafanzeige vorbereitet, die zahlreiche natürliche Personen zum Gegenstand haben wird. In Berlin fand derweil am 08.12.2017 eine nicht öffentliche Informationsveranstaltung für (ehemalige) Vermittler der Piccor AG statt, an der auf Seiten der Informationsgeber Herr Thomas Entzeroth, Herr Pascal Savelsberg (Multiplikator der Picam), Herr Rechtsanwalt Benjamin C. Richert, Wirtschaftsprüfer und Treuhänder der Piccor AG Manfred Eschenbach teilnahmen. Teilnehmer beschrieben die Veranstaltung als höchst unprofessionell und die vermittelten Inhalte als beunruhigend. Aus dem Kreis der vorstehend genannten Personen wird derzeit angeregt, dass sich Geschädigte der „Verdachtsanzeige“ anschließen. Hiervon raten LSS Rechtsanwälte ab. Betroffene sollten unabhängige eigene Anwälte einschalten und durch diese prüfen lassen, ob eigene Anzeigen oder Sicherungsmaßnahmen getroffen werden müssen.

Die PICCOR AG aus der Schweiz bot deutschen Kapitalanlegern eine Art Vermögensverwaltung mit Finanztermingeschäften an. Dabei konnten Anleger zwischen zwei verschiedenen Modellen (einem ungesicherten und einem angeblich gesicherten Modell) wählen. Im März 2017 informierte die PICCOR AG, dass sie ihre „Dienstleistung für Privatkunden aufgrund externer Umstände eingestellt habe“ und kündigte die bestehenden Geschäftsbeziehungen. Der „PICAM Unternehmensverbund“ bot den Anlegern fast zeitgleich ein nunmehr „bankenreguliertes Produkt“ an. Im Rahmen von Auszahlungen von gekündigten Verträgen und Neuanlagen in das Ersatzprodukt wurde dann seitens PICAM von Verzögerungen berichtet. In diesem Zusammenhang tauchte die „Varian defensive capital“ und eine „Varian DC Service GmbH“ auf. Eine erste Prüfung der Schreiben und Verträge sowie offensichtliche Umstände (telefonische Erreichbarkeit, Einschaltung eines Büroservice), insbesondere aber Versprechungen in Kundeninformationen wie „Da Ihre Gelder nicht mehr in der Anlage liegen, geht hier kein Risiko aus und es herrscht absolute Sicherheit für Ihr Kapital“ lassen an der Seriosität des Geschäftsgebahrens ernsthaft zweiflen, so der Frankfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Matthias Schröder. Die Schweizer Bankenaufsicht führt die PICCOR in einer Warnliste.

LSS Rechtsanwälte unterhält seit mehr als 10 Jahren ein Dezernat für Bank- und Kapitalmarktrecht mit Spezialschwerpunkten auch auf dem Gebiet des Anlagebetrugs.

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