Piccor AG – Verdacht auf Schneeballsystem?

Was Geschädigte aktuell unternehmen sollten

Nach eigenen Angaben hat die Piccor AG über mehrere Jahre Kundengelder in Höhe von mehr als EUR 300.000.000,00 eingesammelt. Dabei bot die PICCOR AG aus der Schweiz ihren deutschen Kunden eine Vermögensverwaltung mit Finanztermingeschäften an. Anleger konnten zwischen zwei verschiedenen Modellen (einem ungesicherten und einem angeblich gesicherten Modell) wählen. Im März 2017 informierte die PICCOR AG, dass sie ihre „Dienstleistung für Privatkunden aufgrund externer Umstände eingestellt habe“ und kündigte die bestehenden Geschäftsbeziehungen. Der „PICAM Unternehmensverbund“ bot den Anlegern fast zeitgleich ein nunmehr „bankenreguliertes Produkt“ an. Im Rahmen von Auszahlungen von gekündigten Verträgen und Neuanlagen in das Ersatzprodukt wurde dann seitens PICAM von Verzögerungen berichtet. In diesem Zusammenhang tauchte die „Varian defensive capital“ und eine „Varian DC Service GmbH“, später noch die Gesellschaften „Piccox“ und „Moventum“ auf. Eine erste Prüfung der Schreiben und Verträge sowie offensichtliche Umstände (telefonische Erreichbarkeit, Einschaltung eines Büroservice), insbesondere aber Versprechungen in Kundeninformationen wie „Da Ihre Gelder nicht mehr in der Anlage liegen, geht hier kein Risiko aus und es herrscht absolute Sicherheit für Ihr Kapital“ lassen an der Seriosität des Geschäftsgebarens ernsthaft zweifeln, so der Frankfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Matthias Schröder. Die Schweizer Bankenaufsicht führt die PICCOR in einer Warnliste, mutmaßlich weil von Anfang an die behördlichen Genehmigungen fehlten. Im Jahr 2016 kam es nach den zu Tage getretenen Schwierigkeiten bzw. Unregelmäßigkeiten zu erheblichen Rückzahlungsverlangen vieler Kunden. Während zahlreiche Vermittler die kaum nachvollziehbaren Beruhigungsfloskeln an ihre Kunden unkommentiert weitergaben, warnten andere Vermittler ihre Kunden. Rückzhahlungswünsche wurden dann -oftmals erst nach Einschaltung von Anwälten oder Ankündigungen von Anzeigen- teilweise seitens Piccor über den sog. Treuhänder der Gesellschaft, einen Berliner Wirtschaftsprüfer, erfüllt. Gerade die intransparenten Auszahlungen können als Indiz für ein Schneeballsystem gewertet werden, so Rechtsanwalt Matthias Schröder von LSS Rechtsanwälte in Frankfurt. „Mich würde es mittlerweile auch nicht wundern, wenn die angeblichen Anlageerfolge aus der Vergangenheit, die Piccor ihren Kunden bestätigte, nicht zutreffend sind“, so Schröder weiter.

LSS Rechtsanwälte konnten selbst noch im November 2017 Rückzhahlungsansprüche bei Piccor durchsetzen, die dann vom „Treuhänder“ überwiesen wurden. Zu diesem Zeitpunkt wies einer der mutmaßlichen Verantwortlichen noch jeden Verdacht von Straftaten zurück. Kurze Zeit später will die gleiche Person, dann in die Offensive gegangen sein und seinerseits eine „Verdachtsanzeige“ bei der Staatsanwaltschaft Berlin im Dezember 2017 eingereicht haben. Über die Vermittler wird nun versucht die Kunden hinter diese Verdachtsanzeige zu bringen. LSS Rechtsanwälte rät vom Schulterschluss mit den vorgeblichen „Aufkläreren“ ab. Für Mandanten sind eigene Strafanzeigen vorbereitet, die zahlreiche natürliche Personen zum Gegenstand haben.

In Berlin fand derweil am 08.12.2017 eine nicht öffentliche Informationsveranstaltung für (ehemalige) Vermittler der Piccor AG statt, an der auf Seiten der Informationsgeber Herr Thomas Entzeroth, Herr Pascal Savelsberg (Multiplikator der Picam), Herr Rechtsanwalt Benjamin C. Richert, Wirtschaftsprüfer und Treuhänder der Piccor AG Manfred Eschenbach teilnahmen. Teilnehmer beschrieben die Veranstaltung als höchst unprofessionell und die vermittelten Inhalte als beunruhigend. Aus dem Kreis der vorstehend genannten Personen wird -wie oben beschrieben- derzeit angeregt, dass sich Geschädigte der „Verdachtsanzeige“ anschließen. Hiervon raten LSS Rechtsanwälte ab. Betroffene sollten unabhängige eigene Anwälte einschalten und durch diese prüfen lassen, ob eigene Anzeigen oder Sicherungsmaßnahmen getroffen werden müssen.

Derzeit ist jedem Kunden der Piccor/Picam zu empfehlen:

1) Anlage -soweit noch nicht geschehen- außerordentlich kündigen und Rückzahlung verlangen;

2) Rechtsanwalt mit der Prüfung von Schadensersatzansprüchen beauftragen. Ansprüche können gegenüber den involvierten Gesellschaften, den Anlageberatern bzw. Vermittlern und im Falle, dass strafrechtlich relevant gehandelt wurde, auch ggü. den Tätern bestehen; Ggf. können auch vorhandene Wertpapiere (gesicherte Variante der Vermögensverwaltung) und Gelder arrestiert werden;

3)Eigene Strafanzeige durch Rechtsanwalt erstatten lassen

Ohne die Hilfe der Staatsanwaltschaft sind vor allem die tatsächlichen Geldflüsse (nachdem die Gelder von den Kunden an den „Treuhänder“ gezahlt wurden) derzeit nicht zu ermitteln. Es gibt keine nachprüfbaren Fakten, die belegen, dass irgendwo noch Gelder vorhanden sind oder wo diese in welcher Höhe liegen.

LSS Rechtsanwälte unterhält seit dem Jahr 2005 ein Dezernat für Bank- und Kapitalmarktrecht mit Spezialschwerpunkten auch auf dem Gebiet des Anlagebetrugs. LSS Rechtsanwälte waren in allen Massenschadensfällen der jüngeren Vergangenheit ( z.B. Phoenix Kapitaldienst, S & K, DIG, Madoff) mandatiert.

Über:

LSS Rechtsanwälte
Herr Matthias Schröder
Kaiserhofstr. 10
60313 Frankfurt
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email : schroeder@lss-partner.de

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