Gewerbebau Sanierung & Renovierung

Immobilienwert steigern durch professionelles Sanieren und Renovieren
Jede Immobilie war einmal neu. Der Erstbezug kann Jahre, Jahrzehnte oder auch einige Jahrhunderte zurückliegen.

BildJede Immobilie war einmal neu. Der Erstbezug kann Jahre, Jahrzehnte oder auch einige Jahrhunderte zurückliegen. Nicht nur durch ein ständiges Bewohnen, sondern auch durch die Existenz als solche nutzt sich das Gebäude ab, beziehungsweise es wird abgenutzt. Ausstattung und Installation sind im Laufe der Zeit überholt bis hin zu veraltet. Ganz unabhängig davon, dass die Immobilie laufend gepflegt wird, muss sie kurz über lang renoviert, und später auch saniert werden. Bei Sanierung und Renovierung handelt es sich um zwei ganz unterschiedliche Begriffe.
Die Sanierung ist deutlich weitergehender als eine Renovierung. Sanieren ist die bautechnische Wiederherstellung eines Hauses oder einzelner Etagen innerhalb des mehrstöckigen Gebäudes. Saniert werden sowohl der Gebäudekern als auch die Gebäudefassade, um den Wert der Bausubstanz in ihrer Gesamtheit zu erhalten. Ein Sanieren ist dann unvermeidbar, wenn der Erhalt des Gebäudes ohne diese bauliche Maßnahme gefährdet wäre. Vom Renovieren wird bei allen notwendigen Maßnahmen zur Instandsetzung des Bauwerkes gesprochen. Hier wird in die Komplett Renovierung sowie in die Teilrenovierung unterschieden. In beiden Fällen, also auch bei der Komplett Renovierung, werden die durch den normalen Gebrauch entstandenen Abnutzungsschäden behoben. Ziel ist die Herstellung der ursprünglichen Nutzbarkeit von Haus oder Wohnung. Dabei werden die jeweils aktuell geltenden Rechts- und Gesetzesvorschriften beachtet.

Verzicht auf das Handwerk ist nicht möglich
Sowohl die Sanierungs- als auch die Renovierungsarbeiten gliedern sich in den Außen- sowie in den Innenausbau. Während das Äußere mit Gebäudefassade, mit Dach, Fenstern und Außentüren eher im Interesse des Immobilienbesitzers liegt, betrifft der Innenausbau die Bewohner. Das sind entweder die Eigentümer oder die Mieter. Für sie sind Fussboden, Fenster, Wände, Decken und Türen von besonderer Bedeutung. In diesem Bereich sind Tapezieren und Streichen typische Leistungen, die zum Renovieren und zum Modernisieren gehören. Die infrage kommenden Türen müssen als Brandschutztüren der geltenden Norm entsprechen und gleichzeitig optisch ansprechend sein. Auf die Dachfläche mit ihrer Konstruktion und dem dazugehörigen Dachstuhl hingegen hat der Mieter keinen Einfluss. Der Belag auf dem Fussboden wiederum kann ausschlaggebend für ein Ja oder Nein zu der Mietwohnung sein. Das Streichen und Tapezieren überlässt der Vermieter auch deswegen gerne dem Mieter, weil der damit an den Decken und Wänden seine individuelle Vorstellungen einbringen kann. Entweder zahlt der Vermieter einen Zuschuss, oder der Mieter kann die Wohnung beim Auszug verlassen, ohne sie, wie es heißt, renovieren zu müssen.

Aus Alt wird Neu
Von einer umfassenden Gebäudesanierung wird wie selbstverständlich erwartet, dass das sanierungsbedürftige Bauwerk anschließend buchstäblich wie neu aussieht – und auch ist. Was erhalten bleibt, ist die Immobilie selbst mit ihrem Grundstück und dem unverändert darauf stehenden Gebäude. Doch das ist nicht mehr dasselbe wie vorher. Es wurde entkernt, und die Zimmerdecken wurden auf die heutzutage gewohnte Raumhöhe abgehängt, auch um die Heizkosten zu reduzieren. Der Reiz für den Bewohner liegt darin, in einem sanierten Haus aus den vergangenen ein, zwei Jahrhunderten zu wohnen, und gleichzeitig die heutige moderne Technik mit Energie und Telekommunikation verfügbar zu haben. Anders gesagt: Die Gebäudefassade lässt nicht erkennen, was sich dahinter verbirgt. Im Sanitärbereich sowie in Nutzräumen wie Küche, Abstell- oder Hauswirtschaftsraum sind der Boden gefliest und die Wände gekachelt. Die Innen-, Außen- und Deckendämmung ist energiesparend. Bei den Pflasterarbeiten im Außenbereich werden ausschließlich Natursteine verlegt. Zu einer solchen Sanierung fehlt dem Immobilienbesitzer als Laien das notwendige Knowhow. Er braucht einen Profi an seiner Seite, der ihn berat, und der die gemeinsam erarbeitete Planung dann professionell in die Tat umsetzt.

Aufhübschen und Renovieren – Vom Keller bis hinauf zum Dach
Die Notwendigkeit zum Renovieren ist deutlich früher gegeben als die zum Sanieren. Ein im Laufe von Jahrzehnten mehrfach renoviertes Gebäude muss trotzdem irgendwann saniert werden. Vor diesem Hintergrund ist das Renovieren weniger aufwändig und auch nicht so kostenträchtig. In diesem Stadium kann der Immobilienbesitzer noch weitgehend entscheiden, was in welchem Umfange renoviert werden kann und soll. Zwar muss saniert, es muss aber nicht immer sofort renoviert werden. Im Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist Renovieren ein Synonym für das Reinigen des Bodenbelages sowie für ein Streichen und Tapezieren von Decken und Wänden. Der Mieter ist gut beraten, diese Arbeiten vom Fachmann erledigen zu lassen. Damit wird Ärger mit dem Vermieter vermieden, und die Rückzahlung der Mietkaution ist dann unstrittig. Ob die Wohnung anschließend trotzdem saniert werden muss, obliegt dann einzig und allein dem Vermieter. Für den gehören zum Renovieren auch solche erhaltenden Maßnahmen wie Reparaturen von Dach und Dachrinne, wie der Einbau schalldichter und wärmedämmender Fenster, oder wie der Dachausbau. Mit einer Renovierung inklusive der Modernisierung wird der Immobilienwert gesteigert. Das wiederum berechtigt den Vermieter dazu, die Kaltmiete zu erhöhen.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten,
dass Sanieren und Renovieren zum Immobilienbesitz sowie zum Werterhalt zwingend dazugehören. Der Hauseigentümer muss das einmal geschaffene Gebäude auch deswegen erhalten, weil ansonsten die Differenz zwischen Buchwert und tatsächlichem Immobilienwert zunehmend größer wird. Der Staat unterstützt den Immobilienbesitzer bei der Wohnraumerhaltung und Wohnraumbeschaffung mit günstigen Darlehen einerseits sowie mit steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten andererseits.

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